Wir schützen Menschenrechte
Transgourmet hat eine Grundsatzerklärung zum Thema Menschenrechte formuliert und setzt sich damit aktiv für die Umsetzung sozialverträglicher Arbeitsbedingungen in den globalen Lieferketten ein.
Wir alle kennen Berichte über Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, fehlende Arbeitssicherheit oder Ungleichbehandlung von Menschen, die Rohstoffe für die Lebensmittelindustrie herstellen. Da für Transgourmet die Achtung, Wahrung und Förderung der Menschenrechte ein zentraler Wert und Kernelement der Unternehmensverantwortung ist, haben wir ein Risikomanagement für Menschenrechte implementiert. Damit erfüllen wir auch die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), von dem Transgourmet seit Anfang 2023 betroffen ist.
Im Rahmen einer jährlichen Risikoanalyse werden Menschenrechtsrisiken in unserer Organisation sowie bei unseren Geschäftspartnern untersucht. Mit denjenigen Lieferanten, welche die höchsten Risiken aufweisen, gehen wir in den engen Austausch. Ziel ist es sicherzustellen, dass Maßnahmen eingeleitet wurden, die die Gefahr für Verletzungen verringern. Außerdem hat Transgourmet eine Grundsatzerklärung zum Thema Menschenrechte formuliert. Zum einen, um die Erwartungen an unsere Mitarbeitenden sowie an unsere Geschäftspartner transparent zu kommunizieren und zum anderen, um sich aktiv um die Umsetzung sozialverträglicher Arbeitsbedingungen in den globalen Lieferketten einzusetzen.
Alle Mitarbeitenden und Lieferanten sind dazu angehalten, Menschenrechtsverletzungen, Straftaten wie Betrug, Geldwäsche, Korruption oder Verfehlungen bei Produktsicherheit oder Datenschutz sowie umweltschädliches Verhalten weder zu unterstützen noch hinzunehmen. Die Geschäftspartner von Transgourmet sollen zudem angemessene Anstrengungen unternehmen, um auch in der vorgelagerten Lieferkette menschenrechtliche und umwelt-bezogene Risiken zu erkennen, zu minimieren und zu beenden.
Präventionsmaßnahmen
Bei Transgourmet werden Mitarbeitende im Einkauf zum Thema Menschenrechte und Umweltschutz geschult. Bei der Auswahl von Geschäftspartnern wie auch bei der erstmaligen Beauftragung von Lieferanten achtet Transgourmet auf die Einhaltung von Standards und das Bekenntnis zum Geschäftspartnerkodex. Alle Mitarbeitenden, Stakeholder und Geschäftspartner haben außerdem die Möglichkeit – selbst-verständlich vertraulich –, über ein Online-Tool, das eine Meldung in mehreren Sprachen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Unternehmen selbst und bei Zulieferern hinzuweisen. Sofern Sie also von potentiellen Menschenrechtsverletzungen erfahren, nutzen Sie bitte das Meldeportal unter www.whistle-blow.org/trans-gourmet.
Anforderungen unserer Kunden Auch viele unserer Kunden sind spätestens ab 2024 vom Lieferkettengesetz betroffen. Sie stellen vermehrt Anfragen an uns zur Unterzeichnung ihrer eigenen Geschäftspartnerkodizes oder senden uns Fragebögen für ihre eigenen Risikoanalyen. Wenden Sie sich bei Fragen dazu gerne an Kathrin Caro Pulido, Leitung Nachhaltigkeit bei Transgourmet.
Menschenrechte sind nicht verhandelbar! Jede und jeder von uns kann einen Beitrag dazu leisten, dass alle Menschen unter sicheren und fairen Bedingungen arbeiten können.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Für Unternehmen > 3.000 Mitarbeitende in Deutschland ab 01.01.2023
Für Unternehmen > 1.000 Mitarbeitende in Deutschland ab 01.01.2024
Ausweitung auf Unternehmen > 250 Mitarbeitende voraussichtlich ab zirka 2026 in ganz Europa
Ziel: Unternehmen müssen angemessen dafür Sorge tragen, dass Menschenrechtsverletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in ihren Lieferketten vermieden bzw. entsprechende Risiken minimiert werden.