Beruf & Familie

Gesund zurück ins Team

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement bei Transgourmet.

Waren Sie innerhalb eines Kalenderjahres länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig?

Keine Sorge, es gibt Hilfe! Nach § 167 Abs. 2 SGB IX steht Ihnen das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zur Seite. Aber Moment mal, was genau verbirgt sich hinter diesem sperrigen Begriff?

Das BEM ist nicht nur gesetzlich fest verankert, sondern auch eine herzliche Einladung zu einem unverbindlichen Gespräch, das Sie dabei unterstützen soll, nach längerer Krankheit an ihren ursprünglichen oder einen adäquaten Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Egal, ob die Gründe der Arbeitsunfähigkeit betrieblicher oder privater Natur sind. Ohne Ihre Einwilligung darf kein BEM durchgeführt werden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine bereits erteilte Einwilligungserklärung zurückzunehmen.

Teilnehmende und erste Maßnahmen

Wer sitzt am Tisch? Auch das entscheiden Sie! Von einer Führungskraft über die Schwerbehindertenvertretung bis zum Betriebsarzt – Sie bestimmen, wer Ihnen am besten helfen kann. Gemeinsam werden Lösungen gesucht, um die Wiedereingliederung zu vereinfachen. Hatten Sie beispielsweise einen Arbeitsunfall, können kurzfristig technische Hilfsmittel (etwa ein Stehpult) zur Verfügung gestellt werden. Können Sie nicht mehr in Ihren alten Arbeitsbereich zurückkehren, trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, dass eine entsprechende Umschulung stattfindet. Auch eine schrittweise Eingliederung kann erfolgen, bei der Sie mit wenigen Arbeitsstunden beginnen und Ihre Arbeitszeit langsam steigern. 

Übrigens: Bei der stufenweisen Eingliederung gilt weiterhin der Krankenstand. Sie beziehen Krankengeld oder ein Übergangsgeld von der Rentenversicherung.

Die Ziele des BEM

Warum das Ganze? Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) hat ein klares Ziel vor Augen – Ihre Beschäftigungsfähigkeit sicherstellen und erhalten und hilft Ihnen dabei, sich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren und Ihre Tätigkeit leistungs- bzw. behindertengerecht ausüben zu können. Partner wie das betriebliche Gesundheitsmanagement, Expert:innen der ias-Gruppe, der Arbeitssicherheit, Rentenversicherung sowie das Integrationsamt unterstützen das BEM.

Datenschutz

Im BEM-Prozess dürfen Sie keine Angaben zu Diagnosen machen. In Ihrer Personalakte werden nur allgemeine Angaben zum Verfahren (Einladung, Annahme oder Absage) und ggf. ein Maßnahmenplan hinterlegt. Einer separaten BEM-Akte wird noch ein BEM-Protokoll hinzugefügt. Diese Akte wird nach drei Jahren vernichtet.

Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement zeigt Transgourmet nicht nur rechtliche Pflichterfüllung, sondern vor allem, dass uns unsere wertvollen Fachkräfte am Herzen liegen. Zusammen bleiben wir stark, gesund und motiviert!

Text: Jutta Friedrich